Der Begriff der P. wird im kirchl. Sprachgebrauch in mehrfacher Weise verwendet. Er bezeichnet einerseits eine Kirchenprovinz, d.h. einen regionalen Zusammenschluss mehrerer Diözesen (Bistum); andererseits wird er auch im Ordensrecht (Orden und Kongregationen) verwendet, um die Teilgliederung eines Ordensverbandes zu umschreiben. Im ev. Bereich spielt die P. insoweit eine gewisse Rolle, als die Ev. Kirche der altpreuß. Union im 19./20. Jh. in P. gegliedert war.Die Bildung von Kirchenprovinzen ...
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Dem Stichwort Provinz, kirchlich ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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