Auszug aus dem Inhalt von Rechtssymbolik, Rechtssymbole
I. Allgemeines In der Antike war es üblich, dass anlässlich der Stiftung von (Vertrags-)Beziehungen die Parteien je die Hälfte eines zerteilten materiellen Objekts, etwa eines Rings, erhielten, so dass sie sich in Zukunft an der Passung der zusammengefügten Hälften wechselseitig erkennen konnten. Unter symbolon (von symbállein, zusammenwerfen) verstand man dabei sowohl das konkrete Bruchstück als auch die von ihm vergegenwärtigte abstrakte Ganzheit, beispielsweise eine Gastfreundschafts- ...
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