Auch: Reditus. Der Begriff meinte wiederkehrende Einkünfte verschiedenster Art, wobei das Spektrum von jährlich zu leistenden Zinsen, Steuern, Erträgen und Nießbrauchszahlungen bis zu Renten reichte. Dem Charakter eines rechtlich nicht exakt fassbaren Rechtswortes entspricht es, dass R. ebenso gut privatrechtliche wie auch öffentlich-rechtliche Einkünfte umschreiben konnte. Die Rechtssprache der Römer konkretisierte den Begriff deshalb durch Zusätze wie R. civilis und R. publici. Diese ...
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