R. gingen unmittelbar vom Reich (Heiliges Römisches Reich) zu Lehen (Lehnrecht, Lehnswesen) und wurden in der Regel vom Kaiser oder König verliehen. Der deutsche Ausdruck R. begegnet erst in der Frühen NZ; in mittelalterlichen Quellen werden sie als feudum imperiale bzw. regale, als ab imperio stammend bezeichnet, seit dem 13. Jh. dann als a nobis et imperio herrührend. Die große Unterschiedlichkeit ihrer Verhältnisse verweist auf die Bedeutung der R. vor allem auch für die Gestaltung ...
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