Die R. bildet die Besteuerungsgrundlage für die von den Reichsständen zu leistenden militärischen bzw. finanziellen Reichshilfen. Die Höhe der Reichshilfen wurde auf den Reichsversammlungen beschlossen und auf Basis der eingetragenen Anteile in der R. auf die Reichsstände umgeschlagen. Ein Eintrag in die R. wurde daher als Zeichen für die häufig umstrittene Reichsunmittelbarkeit gewertet.Die früheste Überlieferung einer R. stammt aus dem Jahr 1422. Kaiser Sigismund wurde am Nürnberger ...
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