I. Definition Unter einem R. wird sowohl die erstmalige Bestellung einer Rente als auch die Übertragung einer bereits bestehenden Rente verstanden. Als Unterfall der Reallast konnte der R. ein dingliches Recht auf wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück begründen, das zum Zweck der Rentenzahlung mit einer bestimmten Geldsumme belastet wurde. Vielfach hat allerdings auch eine geistliche Institution oder der städtische Rat eine Rente als Gegenleistung für die Zahlung eines Kapitals ...
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