Gaius (II.2–9; D. 1.8.1 pr.) trennte Sachen (res) in die von himmlischen Göttern geheiligten res sacrae göttlichen Rechts von den Totengöttern gewidmeten res religiosae. Sacrum kann aber auch sein, was von der Autorität des Volkes gewidmet wurde. Alle diese Sachen sollten nicht privates Eigentum werden. Diese Aufteilung konnte in der Zeit der Kirchenväter (Kirche) nicht aufrechterhalten werden. R. waren nur noch die vom Bischof geweihten Sachen, neben den Kirchengebäuden die Kultgeräte ...
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