Auszug aus dem Inhalt von Richterliches Prüfungsrecht
Unter dem R. versteht man die Berechtigung und Verpflichtung eines Richters, die formelle und materielle Gültigkeit einer von ihm anzuwendenden Rechtsnorm zu überprüfen, ein Verfahren, für das seit etwa der ersten Hälfte des 20. Jh. die Bezeichnung Normenkontrolle üblich geworden ist.Spuren des R. führen in das Heilige Römische Reich. Sichtbar werden sie in der dem R. nahestehenden Kompetenz des Reichstags (des Alten Reiches) zur authentischen Interpretation kaiserlicher Gesetze (IPO ...
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