Bei Jacob Grimms „Deutschen Rechtsalterthümern“ findet sich die Aussage: „Wie der könig auf dem thron [...] sitzt der richter auf einem stuhl, goth. stauastôls; ahd. tuomstuol, dincstuol […]; altn. dômstôlr; nhd. richterstuhl […]; daher heißt er stuolsâzo“ (Grimm RA II, 374 [Stuhl]). Im Mittelhochdeutschen erscheint erstmals riterstul; richterstuel (1328/29) im Sinne von „Stuhl, auf dem ein Richter während der Verhandlung sitzt …“ (DRW [R.]). Der R. gehörte zur ...
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