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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Artikel Ärgere Hand
Band I

Ärgere Hand

Olechowski, Thomas

Zu finden in der 2. Lieferung, Band I

Auszug aus dem Inhalt von Ärgere Hand

Das Rechtssprichwort Das Kind folgt der ärgeren Hand besagt, dass das Kind aus einer standesungleichen Ehe dem Stand (Stände, Ständewesen) des rangniedrigeren Elternteils folgen soll. Es dient damit der Absicherung des Prinzips der Ebenbürtigkeit im Eherecht und kann als Sanktion für die Überschreitung des Verbots der Missheirat gesehen werden.Urspr. dürfte das Prinzip der Ä. nur für Ehen zwischen Freien und Unfreien gegolten haben: So etwa L. Rib. 58 § 11, Ssp Ldr III 73 § 1 ...

Schlagwörter

Dem Stichwort Ärgere Hand sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Familienrecht; Ehe; Rechtsregel und Rechtssprichwort;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.aergere_hand

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