Die A. ist eine typische Erscheinungsform der frühneuzeitlichen Rechtspflege. In zahlreichen Fällen entschieden die zuständigen Gerichte den bei ihnen anhängigen Prozess nicht selbst, sondern schickten die Akten mit der Bitte um rechtliche Belehrung an ein Spruchkollegium. Dieses Kollegium bereitete eine Entscheidung vor, die das anfragende Gericht sodann als eigenes Urteil den Parteien eröffnete. Die Terminologie ist uneinheitlich. Im Anschluss an neuere Arbeiten bietet sich folgender ...
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