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Artikel Ne crimina remaneant impunita
Band III

Ne crimina remaneant impunita

Jerouschek, Günter

Auszug aus dem Inhalt von Ne crimina remaneant impunita

N. ist ein gemeinrechtl. Rechtsgrundsatz, der seit dem 13. Jh. in der Fassung Rei publicae interest ne crimina remaneant impunita tradiert wurde. Er diente zur Begründung eines strafprozessualen Paradigmenwechsels, indem formelle Voraussetzungen des herkömmlichen Akkusationsprozesses für die Verfahrenseinleitung (Anklage, Klerikerprivileg [Kleriker] und aequitas canonica [Billigkeit]) und Erledigung (Reinigungseid) beseitigt und durch weniger strikte Anforderungen (mala fama als ...

Verweise

Ne crimina remaneant impunita verweist auf folgende Stichwörter
Anklage Billigkeit Denunziation Fälschungsdelikte Inquisitionsprozess Kanonistik Kanzlei Kleriker Majestätsverbrechen Papsturkunden Recht, positives Rechtssumme Reinigungseid Urkundenfälschungen im Mittelalter

Schlagwörter

Dem Stichwort Ne crimina remaneant impunita sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtsregel und Rechtssprichwort; Strafe und Strafrecht; Kirche und Kirchenrecht; Gerichtsverfahren;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.ne_crimina_remaneant_impunita

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