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Artikel Oberappellationsgericht
Band IV

Oberappellationsgericht

Schubert, Werner

Auszug aus dem Inhalt von Oberappellationsgericht

Unter einem Appellationsgericht (Appellation) ist ein Gericht letzter Instanz (Instanzenzug) vorwiegend in zivilrechtl. Verfahren (Zivilrecht) in denjenigen Territorien zu verstehen, die über ein privilegium de non appellando verfügten, d.h. von der Zuständigkeit der höchsten Reichsgerichte befreit waren. Nach J.J. Moser bestand dieses Privileg dann, „wann von eines Reichsstandes, oder seiner höchsten Gerichte, Urtheilen oder Bescheiden in streitigen Rechtssachen kein Recurs und Beruffung ...

Verweise

Oberappellationsgericht verweist auf folgende Stichwörter
Appellation Baden Bayern Berlin Braunschweig Bremen Böhmen Deutscher Bund Dresden Frankfurt am Main Gericht Hamburg Hannover Heiliges Römisches Reich Holstein Instanzenzug Jena Jülich Kassationshof Kiel Köln Landesherr, Landesherrschaft Lübeck Mainz München Nassau Oberappellationsgericht der vier freien Städte Oldenburg Preußen Prozess, gemeiner Rechtseinheit Reichshofrat Reichsjustizgesetze Rostock Sachsenspiegel Schleswig Speyer Strafe, Strafrecht Trier Untergerichte Waldeck Wien Wolfenbüttel Württemberg Zivilrecht

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Oberappellationsgericht:
Beisitzer Berufung Gericht Göttinger Sieben Greifswald Handelsgesetzbuch Hannover Jena Kammergericht, preußisches Kassationshof Läuterung Leipzig Obertribunal, preußisches Oldenburg Planck, Gottlieb (1824-1910) Preußen Prozessparteien Pufendorf, Friedrich Esajas (1707-1785)

Schlagwort

Dem Stichwort Oberappellationsgericht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Gericht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.oberappellationsgericht

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