P. ist das wahlförmige Verfahren (Wahl, Wahlrecht), mit dem das Amt des Papstes nach dem Rücktritt oder dem Versterben des ursprünglichen Amtsinhabers neu besetzt wird. 1. Die Vorschrift, dass der Papst bestimmt wird durch eine legitima electione ab ipso acceptata, eine rechtmäßige und vom Gewählten angenommene Wahl (CICan 1983, c. 332 § 1), bewahrt eine bis in die Anfänge der Kirche zurückreichende Regelungstradition: Wie alle Bischöfe wurde auch der Bischof von Rom durch Klerus ...
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