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Artikel Princeps legibus solutus est
Band IV

Princeps legibus solutus est

Schlinker, Steffen

Auszug aus dem Inhalt von Princeps legibus solutus est

Die Formel P. wird im Corpus Iuris Civilis überliefert (Ulpian, D. 1, 3, 31) und bedeutet wörtlich übersetzt: ‘Der Fürst/Kaiser ist nicht an die Gesetze gebunden’. Ergänzend heißt es in D. 1, 4, 1, pr.: Quod principi placuit legis habet vigorem (‘Was dem Fürsten gefällt, hat Gesetzeskraft’). Die Befreiung des princeps vom Gesetz bezog sich zunächst nur auf die Ehegesetze des Augustus, aber in der Spätantike wurde die Befugnis des princeps zur Gesetzgebung mitgedacht. Eine ...

Verweise

Princeps legibus solutus est verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Corpus Iuris Civilis Gesetz Gesetzgebung Goldene Bulle Grundgesetz Landstände Privilegia de non appellando Privilegia de non evocando Recht Reichsfürsten Rezeption des römischen Rechts Richter Westfälischer Frieden

Schlagwörter

Dem Stichwort Princeps legibus solutus est sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtsregel und Rechtssprichwort; Absolutismus; Römisches Recht; Kirche und Kirchenrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.princeps_legibus_solutus_est

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