Auszug aus dem Inhalt von Richterliches Prüfungsrecht
Unter dem R. versteht man die Berechtigung und Verpflichtung eines Richters, die formelle und materielle Gültigkeit einer von ihm anzuwendenden Rechtsnorm zu überprüfen, ein Verfahren, für das seit etwa der ersten Hälfte des 20. Jh. die Bezeichnung Normenkontrolle üblich geworden ist.Spuren des R. führen in das Heilige Römische Reich. Sichtbar werden sie in der dem R. nahestehenden Kompetenz des Reichstags (des Alten Reiches) zur authentischen Interpretation kaiserlicher Gesetze (IPO ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Richterliches Prüfungsrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.