I. Allgemeines und Vorläufer Als J. könnte man alle Architektur bezeichnen, die der Justiz dient. Dazu gehören vornehmlich Gerichts- und Strafvollzugsgebäude (Gerichtsgebäude; Gefängnis), aber auch Justizverwaltungsgebäude (Sitze der Justizministerien). Da der Begriff Gerichtsgebäude fest etabliert scheint, werden hier nur die Bauten für den Strafvollzug/die Strafvollstreckung als J. verstanden. Hierzu zählen vornehmlich Gefängnisse und Zuchthäuser, aber auch als Bauwerke ...
Verweise
Justizarchitektur verweist auf folgende Stichwörter
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten 5,00 €* * Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies nutzen.
Weitere Informationen