K. (von lat. cancelli [‚Gitter‘, ‚Einzäunung‘, ‚Schranke‘]) bezieht sich urspr. in spätröm. Zeit auf den räumlichen Bereich, in dem die Richter durch Gitter, Zaun oder Schranken („Amtsschranken“) vom Publikum getrennt sind. In dieser Bedeutung taucht der Begriff im 8./9. Jh. als kanzella im Reichenauer Glossar und im 12. Jh. im Sachglossar des Summarium Heinrici auf. Urkdl. ist der Gebrauch des Wortes cancellaria in der 2. Hälfte des 12. Jh. nachweisbar; so etwa in der ...
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