I. Begrifflichkeit und Quellengattung Der Begriff Capitulare ist ein Quellenterminus, der mit geringer Varianz (capitularis, capitularius, capitularium) immer wieder verwendet wird und zuerst im K. von Herstal 779 greifbar ist (MGH Cap. 1, S. 47, 18; Capitulare Haristallense). Maßgebend ist ein rein formales Kriterium: die Einteilung in einzelne Kapitel (weshalb der Begriff hin und wieder auch in anderen Zusammenhängen auftauchen kann). Gleichbedeutend sind die Ausdrücke Capitula, ...
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