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Artikel Gewohnheitsrecht
Band II

Gewohnheitsrecht

Krause, Hermann / Köbler, Gerhard

Auszug aus dem Inhalt von Gewohnheitsrecht

G. ist das aus Gewohnheit von Menschen entstehende Recht. Es bildet den Gegensatz zu einem unabhängig vom Verhalten von Menschen vorhandenen Recht (Naturrecht) und zu einem von Menschen durch eine bewusste und gewollte Einzelhandlung in einem allgemein anerkannten Verfahren geschaffenen oder gesetzten Recht. Dementsprechend ist G. durch die Entstehungsquelle Gewohnheit besonders gekennzeichnetes Recht (Recht, positives).Das Wort G. ist jung. Das Deutsche Rechtswörterbuch verzeichnet es in ...

Verweise

Gewohnheitsrecht verweist auf folgende Stichwörter
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Bayerische Kodifikationen des Naturrechtszeitalters Bibel Bistum Brünner Schöffenbuch Bürger Codex Iuris Canonici Constitutio Criminalis Carolina Coutumes Fehde Folter Freisinger Rechtsbuch Germanen Gesetz Gesetzgebung Graf, Grafschaft Grundherrschaft Grundruhr Handelsgesetzbuch Historische Rechtsschule Indogermanisches Recht Italien Kaiserkrönung Kanonistik Kaufmann, Kaufleute König Landeshoheit Lex Baiuvariorum Lex Romana Visigothorum Naturrecht Privileg, mittelalterlich Recht, positives Rechtsstaat Reformatio Sigismundi Reichskammergericht Rezeption des römischen Rechts Richter Römisches Vulgarrecht Schwabenspiegel Sozialstaat Spolienrecht Strafprozess Weistümer Wien Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gewohnheitsrecht:
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Schlagwort

Dem Stichwort Gewohnheitsrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Gewohnheitsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.gewohnheitsrecht

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